Zahlungserinnerung: Wenn die Kunden nicht zahlen
Ein großes Problem des Mittelstands ist die lässige Zahlungsmoral vieler Kunden. Gerade für kleinere Unternehmen mit wenig Eigenkapital hat das Zahlungsverhalten ihrer Kunden ernste Folgen.
Seit 2000 besteht das “Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen”, nach dem der säumige Kunde mindestens acht Prozent Zinsen berappen muss. Geändert hat sich seltsamerweise trotzdem nichts an der allgemeinen Zahlungsmoral.
Was Sie wissen müssen:
- Verzugszinsen werden automatisch nach 30 Tagen nach Eingang der Rechnung fällig. Eine vorausgegangene Mahnung ist für die Berechnung von Mahngebühren nicht notwendig.
- Nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Frist (in der Regel zehn bis 14 Tage) schicken Sie ein Erinnerungsschreiben, in dem Sie den Kunden an die noch ausstehende Zahlung hinweisen. Setzen Sie gleichzeitig eine neue Frist (von fünf bis zehn Tagen).
Und wenn es dann doch zu einem Mahnbescheid kommt? Viele scheuen den darauffolgenden bürokratischen Weg. Aber die Berliner Firma Secjure bietet eine Software an, mit der man die amtlichen Mahnvordrucke leicht und kostenlos ausfüllen kann.
Dazu müssen Sie zunächst einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ausfüllen und an das zuständige Gericht schicken. Mit Hilfe leicht verständlicher Dialoge fragt die Software alle wichtigen Daten des Antrags ab und ermittelt auch, an welches Gericht er zu schicken ist. Anschließend können Sie den Vordruck bedrucken oder das komplette Formular postal von Secjure zusenden lassen. Dazu müssen Sie lediglich einen Druckauftrag erteilen. Sie erhalten die ausgefüllten Formblätter in wenigen Tagen per Post zur Unterschrift.
Der erste Vordruck auf Erlass eines Mahnbescheids kostet 3,95 Euro. Für jedes weitere Blatt wird 1,80 Euro berechnet. Die Versandkostenpauschale pro Auftrag beträgt 3,55 Euro. Diese Auslagen werden in das Mahnformular eingefügt und werden dem Schuldner bei positivem Gerichtsbescheid ebenfalls in Rechnung gestellt. Denn er muss prinzipiell alle Kosten des Mahnverfahrens übernehmen.
Sobald alle juristischen Zweifel bezüglich der digitalen Signatur aus dem Weg geräumt sind, wird Secjure voraussichtlich eine vollständige papierlose Übermittlung der Anträge an die Gerichte ermöglichen.
MEIN TIPP
Obwohl gesetzlich nicht vorgeschrieben, sollten Sie Rechnungen dennoch einmalig anmahnen, da jeder einmal eine Rechnung vergessen kann – Sie wollen sich schließlich Ihre Kunden nicht grundlos vergraulen. Bleiben Sie in dem Erinnerungs-schreiben freundlich, aber bestimmt.
Weitere Informationen: Schach dem Schuldner
BusinessLetter
Martin Pritzkow
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