Umschuldungsgebühren in horrenden Höhen unzulässig
Falls Sie schon einmal das Glück hatten, einen Hypothekenkredit vorzeitig zurückzahlen zu können, dann aber von der Bank kräftig zur Kasse gebeten wurden, dann haben Sie Chancen, die zu viel gezahlten Umschuldungsgebühren erstattet zu bekommen. Grund ist ein Urteil des BGH. Die hohen Richter stellten in einem Gerichtsurteil fest, dass die deutschen Banken mit ihren Umschuldungsgebühren im europäischen Vergleich mit Abstand an der Spitze stehen.
Die Berechnungsgrundlage für die Gebühren, die ein Kunde zu leisten hatte, wenn er ein Darlehen früher zurückzahlen konnte, als vertraglich festgesetzt, war indes hanebüchen. Bis zum Urteil des Gerichts im Jahre 2003 (AZ: XI ZR 285/03) galt nämlich der so genannte Pex (ein Index aus 30 verschiedenen Hypothekenpfandbriefen) als Grundlage für die Berechnung, in welcher Höhe der Bank Gewinne durch die verfrühte Rückzahlung entgangen waren.
Der Index ist für die Berechnung der Gebühren alles andere als geeignet und liegt generell unter der Zahl, den die Deutsche Bundesbank ausweist. Dies konnte im ungünstigsten Fall die Ablösesumme eines Bankkunden um 40 Prozent in die Höhe treiben. Der Bundesgerichtshof setzte diesem Abzocken durch deutsche Banken ein Ende, indem er festlegte, dass als Berechnungsgrundlage für Ablösesummen lediglich die Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank gelte. Vom Kunden dürfe nur ein Ausgleich der tatsächlich entgangenen Gewinne verlangt werden.
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Martin Pritzkow
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