Umsatzsteuer: Was Sie als Kleinunternehmer beachten müssen

DMdSteuerzahlersGelten Sie als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer, müssen Sie Ihrem Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und auch keine an das Finanzamt abführen.

Das hat den Vorteil, dass für Sie der bürokratische Aufwand für Umsatzsteuervoranmeldungen wegfällt. Wenn Ihre Kunden überwiegend Privatleute sind, bedeutet es für Sie außerdem, günstigere Angebote machen zu können.

Der Nachteil: Die Umsatzsteuer für Ware, die Sie erworben haben, können Sie vom Fi-nanzamt nicht zurückfordern.

Als Kleinunternehmer gelten Sie, wenn Sie im Vorjahr nicht mehr als 17 500 Euro Umsatz erwirtschaftet haben und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50 000 Euro erwirtschaften werden.

Wird diese Grenze im Laufe des Jahres überschritten, tritt die Umsatzsteuerpflicht erst zu Beginn des darauffolgenden Jahres ein. Haben Sie Ihr Unternehmen erst im Laufe eines Jahres gegründet, wird der Umsatz auf ein ganzes Jahr hochgerechnet. Wer diese Unternehmensform nicht betreiben möchte, sondern Umsatzsteuer berechnen und abrechnen will, kann auf die Befreiung verzichten.

Weitere Informationen: Die Macht des Steuerzahlers

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Martin Pritzkow
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Umsatzsteuer: Was Sie als Kleinunternehmer beachten müssen wurde am 02.09.10 um 14:02 in Recht & Steuern veröffentlicht.
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