Stolperfalle: Weihnachtsgeld für 400-Euro-Jobs

Geringfügig Beschäftigte, die eine Jahresendprämie erhalten, gefährden ihren Minijob. Die Zulage wird nämlich auf das Monatsgehalt angerechnet, d.h., rechnerisch auf zwölf Monate verteilt. Erhöht sich dadurch der Lohn von 400 auf beispielsweise 433 Euro, weil ein Weihnachtsgeld in Höhe eines Monatslohns gezahlt wurde, ist der Minijob auf einmal kein Minijob mehr. Der Angestellte ist dann voll sozialversicherungspflichtig. Verzichtet der Angestellte im Vorfeld schriftlich auf das Weihnachtsgeld, entsteht ein arbeitsrechtliches Problem, denn laut § 4 TzBfG ist ein Verzicht nicht möglich, da Teilzeitkräfte Anspruch auf die anteilig gleiche Vergütung haben wie Vollzeitkräfte. Der Mitarbeiter könnte also später, trotz seines Verzichts, wegen ungleicher Vergütung klagen. Besser ist es, die Arbeitszeit etwas herunterzufahren, um den Grundlohn zu senken, um am Jahresende eine Vergütung zahlen zu können.Weitere Informationen: Bücher für Ihren Erfolg
BusinessLetter
Martin Pritzkow
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Stolperfalle: Weihnachtsgeld für 400-Euro-Jobs wurde am 09.04.10 um 17:22 in Börse & Geld veröffentlicht.
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