Steuerschulden: GmbH-Geschäftsführer haftet trotz Steuerberater

DMdSteuerzahlersEin GmbH-Geschäftsführer haftet trotz Einschaltens eines Steuerberaters für aufgekommene Steuerschulden. Das Finanzgericht München kam zu dem Urteil in einem Fall, in dem es um eine nicht fristgerecht eingereichte Umsatzsteuererklärung ging. Dadurch war es zu einer niedrigen Schätzung des Finanzamts gekommen.

Auch der Einwand des Geschäftsführers, dass er für den strittigen Zeitraum seinen Steuerberater mit der Umsatzsteuererklärung beauftragt habe, stieß vor Gericht auf wenig Verständnis. Geschäftsführer sind nämlich gesetzlich verpflichtet, die Steuererklärung wahrheitsgemäß und rechtzeitig abzugeben.

Die Nichtabgabe war dem Geschäftsführer bekannt. Die niedrige Schätzung hatte er also in Kauf genommen. Der Berater war aus der Pflicht, denn sein Einschalten entbindet den GmbH-Geschäftsführer nicht von seiner Verantwortung. Er muss die Vorgehensweisen des Steuerberaters gegebenenfalls überwachen.

Weitere Informationen: Die Macht des Steuerzahlers

BusinessLetter
Martin Pritzkow
Fontanestraße 7
76356 Weingarten
07244-722090
http://www.akbuchvertrieb.de


Steuerschulden: GmbH-Geschäftsführer haftet trotz Steuerberater wurde am 03.09.10 um 09:59 in Recht & Steuern veröffentlicht.
hat insgesamt 1100 Artikelmeldung(en) im Artikel fach.

FirmenFocus distanziert sich ausdrücklich vom Inhalt dieser Artikelmeldung. Die Meldung gibt nicht die Meinung von unserem FirmenFocus wieder und somit ist die FirmenFocus nicht für die Richtigkeit des Inhalts haftbar, sondern der Urheber der Artikelmeldung. Sollte der obige Artikel Rechte jeglicher Art verletzen, bitte kurze Email schicken, wir löschen diese Meldung dann unverzüglich.
Weitere Pressemeldungen
Bookmark