Schauen Sie bei Mietverträgen für gewerbliche Räume genau hin
Für gewerbliche Mietverträge gelten andere gesetzliche Vorgaben als im Wohnraummietrecht. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass Sie bei Abschluss eines Mietvertrags für gewerbliche Räumlichkeiten alles bis ins Detail regeln.
Bei Ladengeschäften sollte genau festgehalten werden, wie die Nutzung der Räume aussehen soll. Möglicher Umbau und der Zustand des Mietobjekts bei Auszug sollten vorher genauestens geklärt werden. Auch die Übernahme der möglichen Kosten für Schönheitsreparaturen und Umgestaltung sind nicht so selbstverständlich wie beim Wohnraummietrecht.
Andernfalls drohen oftmals recht eigentümliche Urteile wie die des Oberlandesgerichts Dresden, in dem ein Vermieter belehrt wurde, dass der geplante Abriss seiner Immobilie kein Kündigungsgrund für die vermieteten Geschäftsräume sei (AZ: 5 U 1270/02).
Weitere Informationen: Immobilien Kalkulator
BusinessLetter
Martin Pritzkow
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