Säumniszuschläge für verspätete Steuerzahler

DMdSteuerzahlersDer Säumniszuschlag kann vom Fiskus erhoben werden, wenn der Steuerzahler zu spät zahlt. Und die Verspätung gilt, so der Bundesfinanzhof, ab der Überziehung des einmonatigen Zahlungsziels. Die Frist gilt ab Erhalt des ersten Steuerbescheids.

Das gilt auch dann, wenn der Bescheid später geändert wird. Wenn Sie Einspruch einlegen, sollten Sie deshalb gleichzeitig die “Aussetzung der Vollziehung” beantragen. Andernfalls wird der Zuschlag von einem Prozent der festgelegten Steuer pro überfälligen Monat ab dem Erhalt des ersten Bescheids berechnet.

Weitere Informationen: Die Macht des Steuerzahlers

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Martin Pritzkow
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Säumniszuschläge für verspätete Steuerzahler wurde am 01.09.10 um 07:50 in Recht & Steuern veröffentlicht.
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