Pfändungsfreies Girokonto

Die Pfändung des Guthabens eines Girokontos hat in der Praxis für den Kontoinhaber durch die faktische Blockade seines Kontos für den bargeldlosen Zahlungsverkehr recht unangenehme Folgen. Mit dem Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7. Juli 2009 werden zum 1. Juli 2010 Pfändungsschutzkonten (P-Konten) eingeführt. Dadurch soll sich die Situation sowohl für Kontoinhaber als auch für Kreditinstitute verbessern.

Die Idee ist, dass Kreditinstitute von sich aus die Pfändungsfreibeträge berücksichtigen und so im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen das Girokonto weiterhin für die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs zur Verfügung steht. Jedem Inhaber eines Pfändungsschutzkontos steht dabei einGrundfreibetrag — derzeit 985,15 Euro — zur Verfügung. Je nach Lebenssituation kann dieser erhöht werden — etwa um Freibeträge für Unterhaltsansprüche, Kindergeldzahlungen und anderes.

Jeder Kontoinhaber, der eine natürliche Person ist, kann ab dem 1. Juli 2010 bei seinem Kreditinstitut sein bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Allerdings hat jeder nur Anspruch auf ein Pfändungsschutzkonto.

Nutzen Sie dazu auch das Wissen aus dem Buch Die Macht des Schuldners von Wolfgang Rademacher. Neben dem pfändungsfreien Konto werden Sie die Schliche für elegante Schuldenabwicklung ohne Schuldnerberatung selbst bestens regeln.

Impressum
Ingo Pate
Martin Niemöllerstraße 1

02730 Ebersbach


Pfändungsfreies Girokonto wurde am 08.01.10 um 10:32 in Banken & Kredite veröffentlicht.
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