Mobbing und “unterlassene Hilfeleistung”
Ein spektakuläres Urteil des Arbeitsgerichts Dresden stellt fest: Der Arbeitgeber hat für das Wohl seiner Mitarbeiter zu sorgen. Eine Beamtin klagte gegen ihren Arbeitgeber, die Landesbehörde, weil diese ihr bei erlittenem massivem Mobbing nicht zu Hilfe kam. Trotz mehrmaligen Hinweisens auf ihre Situation kam es weder zu Abmahnungen noch zu Ermahnungen der Unruhestifter. Das Gericht urteilte, dass ein Arbeitgeber bei Diskriminierung und systematischer Offensive seitens seiner Mitarbeiter untereinander einzugreifen habe. Je nach Schwere des Falls muss er Ermahnungen aussprechen, Abmahnungen erteilen oder gar Versetzungen oder Kündigungen in Erwägung ziehen. Ein Mobbingopfer hat das Recht, seine Arbeit bei vollem Lohnausgleich niederzulegen, wenn die Situation nicht mehr zumutbar geworden ist. Die Landesbehörde musste in dem vorliegenden Fall einen Schadensersatz für alle finanziellen Einbußen zahlen und zusätzlich für ein Schmerzensgeld von 33 000 Euro aufkommen
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Martin Pritzkow
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