Koffer für Dienstreisen können Sie als Werbungskosten absetzen
Wenn Sie die Anschaffungskosten für Ihre Gepäckstücke als Werbungskosten absetzen wollen, müssen Sie nachweisen können, dass Sie Ihr Gepäckstück ausschließlich beruflich nutzen. Dieser Meinung vertritt zumindest das Finanzgericht Hessen.
Ein Vorstandsmitglied eines großen Konzerns hatte gefordert, dass das Finanzamt Ausgaben für zwei hochwertige Koffer in Höhe von 1056 Euro steuerlich anerkennt. Zur Begründung gab er an, dass er mehr als eine Million Flugmeilen im Jahr dienstlich zurücklege und daher einen großen Bedarf und Verschleiß an Koffern habe.
Die drei betreffenden Koffer würden ausschließlich dienstlich genutzt – für private Zwecke nutze er sechs andere Gepäckstücke. Das Gericht folgte seiner Begründung.
Grundsätzlich gilt, dass Aufwendungen für Arbeitsmittel nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn der Arbeitnehmer die Gegenstände tatsächlich ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich nutzt. Eine private Mitbenutzung von ganz untergeordneter Bedeutung ist allerdings unschädlich. Das Mitführen einiger inoffizieller Kleidungsstücke in den Gepäckstücken sei, entgegen der Meinung des Finanzamtes, durchaus akzeptabel, so das Gericht weiter.
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Martin Pritzkow
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