Denken Sie beim Sponsoring auch an die Umsatzsteuer

RadKSponsoring und die steuerlichen Auswirkungen sind ein heikles Thema. Es gilt der folgende Grundsatz:

Erhält ein Verein Geld, kommt es entscheidend darauf an, ob der Gönner für dieses Geld eine Gegenleistung erhält oder nicht.

Beispiel:

  • Eine Firma sponsert das jährliche Turnier eines Vereins mit 2000 Euro. Laut Sponsoringvertrag wird die Firma als Gegenleistung dafür während des Turniers mehrmals genannt und darf auch in den Turnierunterlagen auf sich aufmerksam machen. Also steht den 2000 Euro eine Werbeleistung gegenüber: Der Verein muss die Einnahme verbuchen und die Firma muss die volle Umsatzsteuersatz in Höhe von 19 Prozent entrichten.
  • Anders sieht es aus, wenn der Verein die 2000 Euro zur Ausgestaltung seines Turniers erhält. Laut Sponsorvertrag wird der Sponsor im Turnierheft namentlich dankend erwähnt. Auf dem Turnierprogramm wird das Logo abgedruckt. Steuerrechtlich handelt es sich in diesem Fall um eine Duldungsleistung, die mit einem Umsatzsteuersatz von 7 Prozent bedacht wird, denn hier liegt kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor.

ACHTUNG
In beiden Fällen ist aber seitens des Vereins auf jeden Fall daran zu denken, dem Sponsor eine Rechnung mit der gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer – entweder 7 oder 19 Prozent – auszustellen, soweit es sich ausdrücklich um eine Sponsoringmaßnahme handelt.

Weitere Informationen: Raus aus der Kreditklemme

BusinessLetter
Martin Pritzkow
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Denken Sie beim Sponsoring auch an die Umsatzsteuer wurde am 03.09.10 um 10:58 in Finanzierungen & Kredite veröffentlicht.
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