Betriebliche Feiern: Umgehen Sie die Steuern

DMdSteuerzahlersWenn Sie zum Jahresende Ihre Mitarbeiter mit einer Feier, einem Event oder einem Essen belohnen wollen, sollten Sie darauf achten, dass die geplante Festlichkeit steuerlich auch als Betriebsveranstaltung anerkannt wird.

Generell dürfen Sie zwei Betriebsfeiern im Jahr steuerfrei anrechnen lassen. Ob es sich um einen Restaurantbesuch, eine kulturelle Veranstaltung oder gar einen Wochenendausflug handelt:

Grundsätzlich gilt, dass der steuerlich anerkannte Höchstbetrag pro Mitarbeiter 110 Euro nicht übersteigen darf, die Umsatzsteuer miteingerechnet. Sollten die Lebenspartner der Betriebsangehörigen mitkommen, gilt die 110-Euro-Grenze pro Arbeitnehmer, nicht pro Teilnehmer

Weitere Informationen: Die Macht des Steuerzahlers

BusinessLetter
Martin Pritzkow
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Betriebliche Feiern: Umgehen Sie die Steuern wurde am 03.09.10 um 13:12 in Recht & Steuern veröffentlicht.
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