Betriebliche Feiern: Umgehen Sie die Steuern
Wenn Sie zum Jahresende Ihre Mitarbeiter mit einer Feier, einem Event oder einem Essen belohnen wollen, sollten Sie darauf achten, dass die geplante Festlichkeit steuerlich auch als Betriebsveranstaltung anerkannt wird.
Generell dürfen Sie zwei Betriebsfeiern im Jahr steuerfrei anrechnen lassen. Ob es sich um einen Restaurantbesuch, eine kulturelle Veranstaltung oder gar einen Wochenendausflug handelt:
Grundsätzlich gilt, dass der steuerlich anerkannte Höchstbetrag pro Mitarbeiter 110 Euro nicht übersteigen darf, die Umsatzsteuer miteingerechnet. Sollten die Lebenspartner der Betriebsangehörigen mitkommen, gilt die 110-Euro-Grenze pro Arbeitnehmer, nicht pro Teilnehmer
Weitere Informationen: Die Macht des Steuerzahlers
BusinessLetter
Martin Pritzkow
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